Technisches Regelwerk

für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen mit Klinkerpflasterdecke

Bei der Planung und Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen mit Klinkerpflaster sind die folgenden technischen und zusätzlichen Vertragsbedingungen, Lieferbedingungen, Normen und Richtlinien zu beachten. DIN-Normen sind beim Beuth-Verlag in Berlin erhältlich. Alle anderen Technischen Regeln werden – soweit nicht anders gekennzeichnet – von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und sind vom FGSV-Verlag zu beziehen.

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

Wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, als Vertragsbestandteil vereinbart, d. h. es wird ein Bauvertrag auf der Grundlage der VOB geschlossen, so gehören gemäß § 1 der VOB/B auch die im VOB-Teil C enthaltenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) zum Bauvertrag. Auch die darin als mitgeltend oder maßgebend bezeichneten Normen, Vorschriften oder Technischen Lieferbedingungen werden somit zum Vertragsbestandteil. Die folgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen sind von Bedeutung:

  • ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
  • ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • ATV DIN 18300 Erdarbeiten
  • ATV DIN 18 315 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • ATV DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
  • ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt

 

Regelausführung laut ATV DIN 18318

In der ATV DIN 18318 wird als Regelausführung für die Verlegung von Klinkerpflaster die Flachverlegung im Reihenverband mit versetzten Fugen vorausgesetzt. Diese gilt als Kalkulationsgrundlage und als geschuldete Leistung bei der Abnahme, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung eine andere Form der Verlegung (z. B. die Hochkantverlegung) oder ein anderer Verband beschrieben ist.

Technische Lieferbedingungen

Zu den hier relevanten Technischen Lieferbedingungen zählen insbesondere:

  • TL Pflaster-StB – Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
  • TL SoB-StB – Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
  • TL Gestein-StB – Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
  • TL Pflaster und die darin als mitgeltend aufgeführten TL Gestein werden durch ihre Nennung in der ATV DIN 18318 in VOB-Verträgen zum Vertragsbestandteil.

Die TL Pflaster und die darin als mitgeltend aufgeführten TL Gestein werden durch ihre Nennung in der ATV DIN 18318 in VOB-Verträgen zum Vertragsbestandteil.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Die Ergänzung der ATV durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ist dann notwendig, wenn die in den ATV genannten allgemeinen Anforderungen für die jeweilige Flächenbefestigung nicht ausreichen. Die Inhalte der ZTV sind jedoch nur dann wirksam, wenn die jeweiligen ZTV im Bauvertrag ausdrücklich genannt sind. Für öffentliche Auftraggeber ist die Vereinbarung der ZTV zwingend notwendig. Privaten Auftraggebern wird, zumindest für befahrene Flächen die Vereinbarung der ZTV empfohlen. Für Pflasterbefestigungen relevant sind u. a. die

  • ZTV Pflaster-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung Verkehrsflächen mit von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen
  • ZTV SoB-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
  • ZTV E-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingun gen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
  • ZTV A-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
  • ZTV LW – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege
  • ZTV Ew-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau

Normen

Besondere Relevanz haben folgende Normen:

  • DIN EN 1344 – Pflasterziegel – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN 18503 – Pflasterklinker – Anforderungen und Prüfverfahren

Daneben sind zahlreiche weitere, hier nicht genannte Normen als „anerkannte Regeln der Technik“ selbstständig zu beachten.

Merkblätter, Empfehlungen

und Arbeitspapiere

Die Inhalte von Merkblättern und Empfehlungen sind bereits als Stand der Technik anzusehen, während in Arbeitspapieren überwiegend erst ein Zwischenstand der Forschung oder weitergehender Aktivitäten formuliert ist. Sollen die darin enthaltenen Texte vertraglich vereinbart werden, so müssen die relevanten Inhalte in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Eine pauschale vertragliche Vereinbarung ist nicht vorgesehen. Für die Planung und Ausführung von Flächenbefestigungen mit Klinkerpflaster relevant sind

  • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen – M FP
  • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- decken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung M FPgeb
  • Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweisen – M LP
  • Merkblatt für Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen – M RR (in Vorbereitung)
  • Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Platten- und Großformatbelägen sowie von Einfassungen – M BEP
  • Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen –M VV
  • Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster- und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr
  • Merkblatt für Dränbetontragschichten – M DBT
  • Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel
  • Merkblatt für den Bau von Busverkehrsflächen
  • Merkblatt für die Ausführung von Verkehrsflächen in Gleisbereichen von Straßenbahnen
  • Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (Hrsg.: FLL)
  • FLL – Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken (Hrsg.: FLL)

Richtlinien

Die in den ZTV enthaltenen Richtlinien sowie die als eigenständige Texte herausgegebenen Richtlinien enthalten Festlegungen und Empfehlungen, die vorwiegend in der Planungs- und Entwurfsphase beachtet werden sollten. Eine Vereinbarung als Vertragsbestandteil ist nicht vorgesehen. Hierzu zählen u. a. die

  • RStO – Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
  • R-EwS – Richtlinien für die Entwässerung von Straßen n RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau
  • RuA-StB – Richtlinie für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau