Leistungserklärung

Der Nachweis der Eignung der Bauprodukte für den vorgesehenen Verwendungszweck wird auf Grundlage der vom Hersteller erstellten Leistungserklärung geführt. Die Leistungserklärung des Herstellers beinhaltet die vollständige Deklaration aller für den betreffenden Verwendungsbereich erforderlichen Eigenschaftskennwerte.

Die Leistungserklärung ist entweder in gedruckter Form als Etikett, Beileger zum Bauprodukt, als Anlage zur Auftragsbestätigung oder als Anlage zum Lieferschein zu finden.

Der Hersteller kann die Leistungserklärung auch in elektronischer Weise (E-Mail, E-Mail mit Link auf die DoP, CD, USB oder Fax) oder auf seiner Webseite zur Verfügung stellen.

Internetplattform DoP- CAP®

Verschiedene Hersteller haben ihre Leistungserklärungen bereits auf der europäischen Internetplattform DoP- CAP® zur Verfügung gestellt. DoPCAP ist eine Abkürzung aus „Declaration of Performance/Common Access Point“. DoPCAP ist eine Initiative von Baustoff-Herstellern, die Bauprodukte auf dem Europäischen Markt bereitstellen.

Handel, Planer und Anwender können die Information leicht auf der Website www.dopcap.eu durch Eingabe der in der CE-Kennzeichnung angegebenen Nummer der Leistungserklärung herunterladen, speichern oder ausdrucken. Die Nutzung von DoPCAP durch den Anwender von Bauprodukten ist kostenfrei und bedarf keiner Registrierung.

CE-Kennzeichung

Der Hersteller erklärt mit dem europaweit einheitlichen Konformitätszeichen (CE-Zeichen) die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 1344.

Das CE-Zeichen ist somit kein Qualitätszeichen, sondern dokumentiert, dass die gekennzeichneten Produkte den Anforderungen der DIN EN 1344 entsprechen und damit in allen Ländern der EU gehandelt und verwendet werden dürfen.

Zentrales Element der Bauproduktenverordnung ist die Verpflichtung des Herstellers zur Kennzeichnung der Produkte mit dem CE-Zeichen und zur Übergabe / Bereitstellung der sogenannten Leistungserklärung für Handel, Planer und Anwender der Produkte. Der Leistungserklärung kann nach formal festgelegtem Schema die Liste aller in der Norm für den jeweiligen Verwendungszweck relevanten Produkteigenschaften entnommen werden. Auf Grundlage der Leistungserklärung erstellt der Hersteller die CE-Kennzeichnung.

Die CE-Kennzeichnung – bestehend aus dem Bildzeichen „CE, gefolgt von ergänzenden Angaben und Leistungswerten – soll möglichst dauerhaft auf dem Produkt selbst, oder wenn nicht möglich, auf der Verpackung oder auf den produktbegleitenden Unterlagen wie Beipackzettel, Lieferschein etc. aufgebracht werden.

Die Nummer der Leistungserklärung wird vom Hersteller selbst festgelegt. Anhand dieser DoP-Nummer auf der CE-Kennzeichnung können Handel, Planer oder Anwender eindeutig die Zuordnung zur ausführlichen Leistungserklärung des Herstellers vornehmen. Entsprechend dem Anhang V der BauPVO sind in Abhängigkeit der Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für den Produktbereich notifizierte Drittstellen einzuschalten.

Für Pflasterziegel nach DIN EN 1344 ist die Herstellererklärung (Leistungserklärung) ohne Einschaltung einer notifizierten Drittstelle ausreichend.

Die Hersteller von Original Pflasterklinker unterziehen sich zusätzlich einer freiwilligen Fremdüberwachung, einschließlich Produktprüfung.

Zusätzliche Herstellerangaben

Im Gegensatz zur Gestaltung des CE-Zeichens ist die Form und der Inhalt von zusätzlichen Herstellerangaben nach DIN EN 1344 nicht detailliert geregelt. Zusätzliche Herstellerangaben, wie die Abmessungen des Pflasterklinkers, Abriebwiderstand, Maßspanne innerhalb einer Lieferung und – wenn erforderlich – die Säurebeständigkeit, können z. B. in Tabellenform oder in der bisher üblichen Form eines Beipackzettels deklariert werden.

Die Deklaration der Pflasterklinkereigenschaften ist nach dem Zurückziehen der früher gültigen DIN 18503:1989-08 nicht normativ geregelt. Trotzdem ist es für den Hersteller durchaus möglich, Pflasterklinkereigenschaften, wie eine Begrenzung der Wasseraufnahme oder eine Mindestscherbenrohdichte, als freiwillige Herstellerangabe zu deklarieren. Anstelle der Einzelangaben für die freiwilligen zusätzlichen Herstellerangaben kann auf dem Beipackzettel ein Gütezeichen, z.B. „Original Pflasterklinker-Geprüfte Qualität“ der Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker e.V. abgedruckt werden.